Finanzielle Unterstützung für Wahlprojekte im Rahmen des Mantelstudiums
im 1.-3.BA-SJ sowie im 1.-3.MA-SJ

Die finanzielle Unterstützung soll die Durchführung inhaltlich interessanter und exzellenter Wahlprojekte ermöglichen. Langfristig können die Gelder auch als Anschubfinanzierung genutzt werden, um Fördermittel durch andere, auch externe Sponsoren (Universität, Fachgesellschaften, Verbände, Industrie) für Wahlprojekte in der Lehre zu sichern. Die Gestaltung der Lehrinhalte sollte aber ohne Einflussnahme der Drittmittelgeber erfolgen.

1. Art der fakultären Leistungen
Zuschuss zu/Übernahme von

  • Reisekosten (mit Ermässigungen)
  • Unterkunft/Verpflegung
  • Teilnahme-/Eintrittsgebühren
  • Hilfe bei der Kursorganisation

2. Personenkreis
Teilnehmer des Wahlprojekts

  • Studierende
  • Dozent/In
  • Gast-Dozenten/Innen nach Basel auf Einladung durch Kursorganisatoren/Innen

3. Antragstellung
Der Antrag kann mit Stichtag 1.Mai des jeweiligen Jahres an das Studiendekanat unter wahlprojekte-medizin@clutterunibas.ch gestellt werden. Auf der Homepage der Fakultät wird über die im jeweiligen Jahr maximal verfügbare Höhe der möglichen Zuschüsse informiert. 

3.a. Notwendige Informationen im Antrag

  • Begleitbrief
  • Antrag in zweifacher Ausfertigung:
    • eine Version ohne Angabe von Antragstellenden und Dozierenden für die neutrale Begutachtung
    • eine Version mit Angabe von Antragstellenden und sämtlichen Dozierenden zur Kenntnis im Studiendekanat für die angemessene Auswahl der Gutachter/Innen und zur Plausibilitätskontrolle im Hinblick auf die beantragten Mittel
  •  Im Antrag müssen zwingend enthalten sein:
    • Name und inhaltliche Beschreibung des Wahlprojekts
    • Anzahl der zu unterstützenden Teilnehmer/Innen
    • Datum der Durchführung
    • Anteil des Aufenthaltes an der gesamten Stundenzahl des Wahlprojekts
    • Genaue Kostenaufstellung
    • Genaue Begründung für die Antragstellung
      Bsp:
      Warum kann das Wahlprojekt nicht lokal durchgeführt werden?
      Welchen Mehrwert bringt die Reise/der Aufenthalt ausserhalb von Basel?
      Warum braucht es eine/n externe/n Dozenten/In?

3.b. Begutachtung
Projekte mit einer Gesamtsumme bis zu CHF 1'000,- werden vom Studiendekanat begutachtet. Bei Projekten mit darüberhinausgehenden Gesamtsummen sucht das Studiendekanat geeignete Gutachter/Innen in der Medizinischen Fakultät aus, und bittet diese um eine kurze, nicht formalisierte Begutachtung und Bewertung des Antrags. Um einen raschen Vergleich durchführen zu können, erfolgt die Bewertung des Antrags zusammenfassend auch mit einer Notenvergabe (6=besonders wertvoll; 1= nicht sinnvoll). Die Gutachten müssen spätestens zum 31.Juli des Jahres abgeschlossen sein, in dem der Antrag gestellt wurde.

3.c. Entscheid der Geldvergabe
Das Studiendekanat...

  • sammelt und prüft die Vollständigkeit der Anträge und Gutachten.
  • leitet den Antrag/die Anträge an den geschäftsführenden Direktor der Medizinischen Fakultät mit dem Entscheid der Förderung entsprechend den Gutachtervoten weiter, einschliesslich einer Empfehlung zur Verteilung der auszuschüttenden Beträge.

4. Abschlussbericht und Evaluation

  • Der/die Projektleiter/In erstellt einen kurz gefassten Abschlussbericht (max. 1 Seite) über das Wahlprojekt und legt diesen beim Studiendekanat vor.
  • Im Rahmen der Evaluation der Wahlprojekte evaluieren die Studierenden die Bedeutung/den Wert des auswärtigen Aufenthaltes oder des/r Gast-Dozenten/In in Bezug auf das Ergebnis des Wahlprojekts.