Wer kann sich bewerben

 

Bewerben können sich alle Studierende des Studienganges Humanmedizin nach erfolgreich abgeschlossenem ersten Studienjahr. Für den Austausch empfohlen wird das 1.MA-Studienjahr.

Erfolgreiche Prüfungsergebnisse im Bewerbungsjahr gelten als Voraussetzung für die Nominierung an der Gastuniversität.

Es ist notwendig, dass die Unterrichtssprache der Gastuniversität in Wort und Schrift beherrscht wird (mind. B2). Die Regelungen der Gastuniversität sind zwingend zu beachten.
Informationen zu Sprachkursen können beim Sprachenzentrum der Universität Basel angefragt werden.

Dauer des Aufenthaltes

 

Aufgrund des Aufbaus der Studienjahre in Basel und der Erfahrungen bisheriger Outgoing-Studierenden wird ein Austausch während eines kompletten Studienjahres empfohlen.

Ein Austausch im 2.MA-Studienjahr ist nur im Herbstsemester möglich, wird jedoch aufgrund der grossen OSCE-Prüfung am Ende des Herbstsemesters nicht empfohlen (OSCE kann nicht nachgeholt werden).

Wenn ein kürzerer Auslandsaufenthalt geplant wird, wären eine Famulatur über swimsa oder Teile des Wahlstudienjahres mögliche Alternativen.
Informationen zu Angeboten von «Summer Schools» sind auf den Webseiten diverser Universitäten zu finden.

Partneruniversitäten

 

Mit den Partneruniversitäten hat die Medizinische Fakultät Basel Verträge, die regeln, wie viele Studierende maximal aufgenommen werden können.

Grundsätzlich ist es auch möglich neue Verträge mit weiteren europäischen Universitäten abzuschliessen. Studierende können in Eigeninitiative mit der gewünschten Universität in Kontakt treten und sich erkundigen, ob ihrerseits das Interesse an einer Partnerschaft besteht. Wichtig ist, dass das Curriculum für beide Seiten zu mindestens 80% deckend ist. Bei einer Zusage bitten wir darum, frühzeitig mit unserer SEMP/Erasmus Koordination Kontakt aufzunehmen, um die weiteren Schritte zu besprechen.

Learning Agreement (Studienvertrag)

 

Beim Einreichen der Bewerbungsunterlagen muss bereits ein provisorisches Learning Agreement vorliegen, aus dem ersichtlich ist, welche Veranstaltungen besucht und mit wie vielen ECTS diese bewertet werden. Die Lehrinhalte sollten weitestgehend mit jenen des entsprechenden Studienjahres in Basel abgeglichen sein (vgl. Schema hier). Dies ist für die Anerkennung des Studienjahres Voraussetzung.
Der Studienplan und der damit zu erbringende Leistungsnachweis an der Gastuniversität sollte insgesamt 60 ECTS für ein volles Studienjahr (zwei Semester) bzw. 30 ECTS für ein Semester ergeben (ECTS-Kreditpunkte-Verteilung Masterstudium hier). 
→ Wird bei der Erstellung des Learning Agreements klar, dass die Anzahl ECTS nicht erreicht werden kann, wird ein Schreiben der Partneruniversität benötigt, das die maximal mögliche Belegung mit diesen ECTS auch für einheimische Studierende bestätigt.

Für die Erstellung des Learning Agreements ist die Vorlage der entsprechenden Partneruniversität zu verwenden. Bei Bedarf finden Sie hier die Vorlage der Universität Basel.

Vor der Abreise an die Gastuniversität, muss das Learning Agreement vom:von der Studierenden, der Gastuniversität sowie der Medizinischen Fakultät Basel unterzeichnet sein und ist damit für alle Seiten bindend. Da gewisse Formalitäten allerdings erst vor Ort endgültig geklärt werden können, besteht bis 31.10. des Studienjahres die Möglichkeit, Adaptionen am Studienvertrag vorzunehmen.

Anerkennung von Studienleistungen

 

Die Studienleistungen werden in Basel entsprechend des vereinbarten Learning Agreements sowie der Datenabschrift (Transcript of Records) der Gastuniversität, in der das Bestehen der Veranstaltung bestätigt wird, anerkannt. Bei erreichten 60 ECTS für ein volles Studienjahr bzw. 30 ECTS für ein Semester, kann der:die Studierende in das nächste Studienjahr übertreten.

Bei Nichtbestehen einer Prüfung muss sich der:die Studierende für die Repetitionsprüfung an der Gastuniversität anmelden und dies umgehend der Fachkoordination in Basel melden. Eine Prüfungswiederholung in Basel ist nicht möglich.

Werden die vereinbarten ECTS aus anderen Gründen nicht erreicht, ist auch dies sofort zu melden.

Fehlende Lehrinhalte

 

Das Nachholen von verpassten Lehrinhalten bieten wir nach der Rückkehr nicht an, entstandene Wissenslücken müssen eigenverantwortlich aufgearbeitet werden.

Die Studierenden werden angehalten, mit Ihren Kommilitonen:innen auch während des Austausches rege in Kontakt zu bleiben. Ebenso wird empfohlen, regelmässig unsere Webseite sowie alle gängigen Lernplattformen wie medbas.ch, Adam ect. zu konsultieren. 

→ Es gilt zu beachten, dass die Bedingungen für übergreifende Lehrformate im Master (z.b. Wahlpflichtprojekte, WIKO.flex, Abgabetermin Masterarbeitsvertrag ect.) trotz eines SEMP/Erasmus Austausches unverändert bleiben. 

Bewerbung um einen Aufenthalt

 

Die komplette Bewerbung im Rahmen von «Mobilität International» sowie «Mobilität Schweiz», muss bis spätestens am 31.01. eingereicht werden. Unvollständige oder verspätet eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. 

Die Bewerbung enthält folgende Unterlagen:

  • CV mit Angaben zu Hobbies, speziellem Engagement, früheren Auslandsaufenthalten
  • Motivationsschreiben in der Unterrichtssprache der Gastuniversität (max. 2 Seiten)
  • Fakultäre Prüfungsausweise 
  • Sprachzertifikat (B2) für fremdsprachige Partneruniversitäten
  • Provisorisches Learning Agreement (Vorlage der Partneruniversität verwenden)

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen bitte per E-Mail direkt an die Fachkoordinatorin der medizinischen Fakultät, Cc Administration:
anja.palmowski-wolfe(at)usb(dot)ch, Cc: anja.ritzmann(at)unibas(dot)ch

Rückzug der Bewerbung
Prinzipiell ist die Bewerbung gleichzeitig eine Absichterklärung, dass der:die Studierende das Jahr an der Gastuniversität definitiv absolvieren will. Ein Rückzug der Bewerbung sollte aber allerspätestens vor der Kontaktaufnahme mit der Gastuniversität erfolgen, damit der Studienplatz noch rechtzeitig an andere Bewerber:innen vergeben werden kann.

Auswahlgespräche

 

Die Auswahlgespräche finden im Februar/März statt, dauern ca. 20 Minuten und werden von der SEMP/Erasmus Administration und der Fachkoordination geführt. In den Gesprächen werden den Studierenden wichtige Informationen zum Austausch mitgeteilt und ihre eigene Motivation besprochen.

Nominierung und Formalitäten

 

Nach der Nominierung an der Gastuniversität und schriftlicher Rückbestätigung der Akzeptanz, müssen sich die Studierenden auf der Plattform MoveOn (Student Exchange) registrieren, damit sie auch während des Austauschs an der Universität Basel immatrikuliert bleiben:
National «Mobilität Schweiz» bis 15.04.
International bis 30.05.

Stipendien und Finanzen

 

Für Fragen zu Finanzen und Formalitäten steht das Team Student Exchange als Hochschulkoordination der Austauschabkommen der Universität Basel zur Verfügung.
Homepage: www.unibas.ch/mobility
E-Mail: mobility(at)unibas(dot)ch

Termine

 

07.November 2024: 
Veranstaltung "Informationen zum Swiss European Mobility Program SEMP (ehem. Erasmus)"; (12:00-12:45 Uhr - Raumangabe vgl. online Stundenplan des 3.BA-SJ oder auf Anfrage)

31.Januar: 
Deadline Einreichung Bewerbungsunterlagen

Februar-März: 
Auswahlgespräche

März-April: 
Nominierung der Studierenden an Gastuniversität (durch SEMP/Erasmus Fachkoordination)

bis 15.April
Deadline Registrierung auf MoveOn für Studierende «Mobilität Schweiz» (Plattform der Universität Basel, Student Exchange)

Mai: 
Zusage Gastuniversität, Unterzeichnung des definitiven Studienvertrages

bis 30.Mai: 
Deadline Registrierung auf MoveOn für Studierende «Mobilität International» (Plattform der Universität Basel, Student Exchange)

31.Oktober: 
Deadline Adaptionen Learning Agreement (Studienvertrag)

20.August:
Deadline Einreichung des finalen Transcript of Records (Datenabschrift) der Partneruniversität bei der Fachkoordination in Basel, Cc Administration

Über weitere Erfahrungsberichte freuen wir uns!