Bitte beachten Sie, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen, bevor Sie einen Lehrauftrag beantragen:

  • Das Arbeitspensum muss unter 100% sein (bei einem Arbeitspensum von 100%, kann kein Lehrauftrag erfolgen)
  • Der Lehrauftrag muss von der Bereichsleitung (Gliederungseinheit) unterzeichnet werden
  • Ein Lehrauftrag kann nur semesterweise erstellt werden (es können auch 2 Semester angegeben werden für 1 Jahr)

 

Wichtige Informationen zu den bezahlten Lehraufträgen:

Bitte beachten Sie, dass ab sofort bei bezahlten Lehraufträgen mit Auslandbezug im EU-/EFTA-Raum (Deutschland ausgenommen) der daraus entstandene Aufwand der Schweizerischen Treuhandgesellschaft der Kostenstelle der Gliederungseinheit (Bereichseinheit) weiterbelastet wird. Die Beiträge an die Sozialversicherung werden monatlich über die Gehaltsabrechnung erfasst. Dies gilt auch für Mehrfachanstellungen mit Auslandbezug.

 

Quellensteuer Lehrbeauftragte:

Ausländische Lehrbeauftragte (B-, G- und L-Bewilligungen) sind seit der Revision der Quellenbesteuerung (ab 01.08.2021) quellensteuerpflichtig. Wir bitten um dementsprechende Angabe im Antragsformular unter "Bemerkungen" sowie um Zusendung der Bewilligungskopie.

 

Bitte senden Sie das ausgefüllte Antragsformular auf Lehrantrag an nachfolgende Adresse:

Per Mail: cornelia.greub(at)unibas(dot)ch

Per Post:
Medizinische Fakultät Universität Basel
Sekretariat Studiendekanat
Frau Cornelia Greub
Klingelbergstrasse 61
CH-4056 Basel

Die schriftliche Bestätigung zum bezahlten Lehrauftrag erhalten Sie direkt von Human Resources der Medizinischen Fakultät an der Universität in Basel.