Der praktische Teil des Wahlstudienjahres umfasst 9 Monate, jeweils im Zeitraum von April bis Januar des Folgejahres.
Die Organisation des praktischen Teils erfolgt durch die Studierenden selbstständig unter Einhaltung der Rahmenbedingungen,
die in der Wegleitung für das Wahlstudienjahr aufgeführt sind.

Weitere Informationen zu einzelnen Themen:

- Wahlstudienjahrmonate in einer Hausarztpraxis

- Wahlstudienjahrmonate im Militärdienst
   Zivildienst wird dem Wahlstudienjahr nicht angerechnet.

Impfempfehlungen  des BAG

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