Der praktische Teil des Wahlstudienjahres umfasst 9 Monate, jeweils im Zeitraum von April bis Januar des Folgejahres.
Die Organisation des praktischen Teils erfolgt durch die Studierenden selbstständig unter Einhaltung der Rahmenbedingungen,
die in der Wegleitung für das Wahlstudienjahr aufgeführt sind.

Weitere Informationen zu einzelnen Themen:

- Wahlstudienjahrmonate in einer Hausarztpraxis

- Wahlstudienjahrmonate im Militärdienst
  die Absolvierung des Zivildienstes wird dem Wahlstudienjahr nicht angerechnet.

- Anerkennung von Arbeitseinsätzen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

Impfempfehlungen  des BAG