bei mehreren Betreuenden: gleichmässige Aufteilung der LAS
abweichende Aufteilung der LAS nach gegenseitiger Absprache möglich
Erfassung durch Betreuende selbst (nicht durch Studiendekanat)
Erfassung und Gutschrift ab Einreichung (Datum Eingangsbestätigung Studiendekanat)
Übertragbarkeit: Nicht möglich, wenn Projekt nicht mehr als Masterarbeit läuft. Im Zweifel EKNZ kontaktieren.
Gültigkeit: Nur im Zuständigkeitsbereich der EKNZ (AG, BL, BS, JU, LU, NW, OW, SO, SZ, UR, ZG). Für andere Orte: lokale Bewilligung nötig (Kosten trägt Fakultät nicht).
Bei fehlendem Kontakt, Schwierigkeiten oder vorzeitigem Beenden der Betreuung wenden Sie sich bitte ans Studiendekanat: masterarbeit-studdekmed@clutterunibas.ch
Zeitplanung und Korrekturen: Es gibt keine feste Phase im Curriculum, um die Vielfalt der Projekte nicht einzuschränken. Termine für Entwürfe und Abgaben werden individuell zwischen Betreuenden und Studierenden vereinbart. Der WIMO bietet wenige Pflichttermine und viel Zeit zum Voranbringen oder Fertigstellen der Masterarbeit, ideal vor dem Wahlstudienjahr.
Wechsel der Leitung: absprechen und aktualisiertes Masterarbeitsformular einreichen.
Leitungsberechtigung: nur habilitierte Fakultätsmitglieder.
Bereits begonnene Masterarbeiten können auch nach einer Emeritierung weitergeleitet werden.
Bei Austritt mit Lehrverhältnis ausserhalb der Fakultät ist eine Leitung nicht mehr möglich – in diesem Fall muss eine Nachfolge an der Basler Medizinischen Fakultät benannt werden.
obligatorisch im Frühjahrsemester des 2. MA-Studienjahres