Arbeitseinsätze im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie können als 1 Monat Wahlstudienjahr anerkannt werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • die/der Studierende war zum Zeitpunkt des Arbeitseinsatzes als Medizinstudierende/r immatrikuliert

  • die Arbeitseinsätze haben im Zeitraum Februar 2020 bis Juli 2021 stattgefunden

  • der gesamte Umfang der Einsätze beträgt mind. 150 Stunden

  • der Einsatz erfolgte im Rahmen eines offiziellen Einsatzplans zur Unterstützung des Gesundheitssystems und/oder der Bevölkerung

  • der Arbeitseinsatz hat einen klaren Bezug zur COVID-19-Pandemie

Für die Anrechnung muss die entsprechende Bestätigung zusammen mit der Testatkarte für das Wahlstudienjahr abgegeben werden.
Auf Bestätigungen, die nach dem 31. Juli 2021 von den Verantwortlichen visiert werden, muss zusätzlich der Zeitraum des Einsatzes vermerkt sein.